Basta: Schwäbischer Whisky darf nicht “Glen” heißen.

Schottische Eigenheit: Eine Schwäbische Brennerei darf ihren Whisky nicht "Glen" nennen, entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht. Der Name lasse eine Spirituosen-Herkunft aus Schottland vermuten – trotz des vollen Namens "Glen Buchenbach". Die Schwaben werden den Schnaps also umtaufen müssen: Vielleicht geografisch richtiger auf "Alb".
spiegel.de