Mit breitem Kreuz Richtung Wahlen: Der Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder hat Bestand. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die Rechtmäßigkeit einer Verfügung von 2018, die in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix vorschreibt. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte gegen den Erlass geklagt und die Entfernung der Kreuze gefordert. Söder hatte sich selbst bei Kirchen ein Eigentor geschossen und wurde im Netz als "Exorzist" verspottet. Immerhin: Ein paar Kreuze für die nächste Wahl hat Söder sicher.
spiegel.de