Basta: Werbespruch von Sixt wandert in den Papierkorb statt ins Gelände.

Ausgebremst: Die Wettbewerbszentrale klagt erfolgreich vor dem Landgericht München gegen den Sixt-Werbespruch "Ab ins Gelände", weil die angepriesenen Mietwagen laut Geschäftsbedingungen gar nicht abseits der Verkehrswege gefahren werden dürfen. Statt ins Gelände wandern die Werbesprüche damit ab in den Papierkorb.
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