Bayerischer Rundfunk muss Radio-Spot der NPD senden.

Bayerischer Rundfunk muss eine umstrittene Wahlwerbung der NPD im Radio ausstrahlen. Das Verwaltungsgericht München entscheidet, der Spot sei nicht offenkundig volksverhetzend. Der BR wehrt sich, soll den Spot aber schon morgen ausstrahlen. Der RBB hingegen ist vor dem Oberverwaltungsgericht auch in zweiter Instanz erfolgreich und darf einen TV-Spot der NPD zur Europawahl ablehnen.
abendzeitung-muenchen.de (BR), tagesspiegel.de (RBB)

Update, 16:43 Uhr: RBB darf TV-Spot ablehnen.