Rundfunkbeitrag: Künftig können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung beantragen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat das Befreiungsverfahren geändert und reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
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