Berliner Kammergericht gibt Renate Künast im Hate-Speech-Verfahren Recht.

Hate-Speech: Das Berliner Kammergericht bewertet mehrere Online-Nachrichten an die Grünen-Politikerin Renate Künast als Beleidigungen. Die Richter widersprechen damit der Vorinstanz, in der das Berliner Landgericht Ausdrücke wie "Drecks-Schwein" und "Schlampe" als zulässig betrachtete und argumentierte, dass Künast aufgrund ihrer öffentlichen Rolle massivere Kritik akzeptieren müssten als normale Bürger.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)