Berliner Verwaltungsgericht stuft die Livestreams der “Bild” als zulassungspflichtigen Rundfunk ein.


Zulassen oder Unterlassen: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild" heute im Hauptsachverfahren als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Grund dafür sei vor allem, dass das Programm einem festen Sendeplan folge. Damit folgt das Gericht der Argumentation der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dass die Streams ohne Lizenz untersagen will. Wegen grundsätzlicher Bedeutung lässt das Gericht Berufung zu, so dass eine weitere rechtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich erscheint.

Im April hatte das Oberlandesgericht die Streams noch ohne Lizenz erlaubt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Dabei handelte es sich jedoch um ein Eilverfahren. Schon im Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht betont, dass es eine grundsätzliche Entscheidung erst im Hauptverfahren treffen könne.
horizont.net, dwdl.de, turi2.de (Background)