Bundesgerichtshof bestätigt das Ende der Störerhaftung.


Ungestörtes Urteil: Der Bundesgerichtshof bestätigt in einer Grundsatzentscheidung das Ende der Störerhaftung. Die 2017 eingeführten, neuen Regeln des Telemediengesetzes seien europarechtskonform. Wer einen offenen Internetzugang anbietet, dürfe nicht für Rechtsverletzungen Dritter belangt werden. Dies gelte sowohl für gewerbliche, als auch für private Anbieter.

Urheber können unter bestimmten Umständen ihre Rechte dennoch indirekt schützen lassen. Sie können von Wlan-Betreibern die Sperrung bestimmter Seiten verlangen, wenn bereits eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden habe und eine Wiederholung drohe. Doch auch dann müsse die Sperrung zumutbar und verhältnismäßig sein.
tagesschau.de, spiegel.de, turi2.de (Background)