Ebay: Kundinnen von Verkaufsplattformen dürfen Kritik auch scharf formulieren, sofern sie nicht allein der Herabwürdigung des Verkäufers dient, urteilt der Bundesgerichtshof. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit geschützt, auch "überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik" mache eine Äußerung "noch nicht zur Schmähung". Geklagt hatte ein Ebay-Verkäufer, dem der Begriff "Wucher" in Bezug auf seine Versandkosten nicht gefiel.
zeit.de