BGH: Ebay-Kundinnen dürfen auch überzogene Kritik äußern.

Ebay: Kundinnen von Verkaufs­plattformen dürfen Kritik auch scharf formulieren, sofern sie nicht allein der Herab­würdigung des Verkäufers dient, urteilt der Bundes­gerichts­hof. Wert­urteile seien durch die Meinungs­freiheit geschützt, auch "über­zogene, ungerechte oder gar aus­fällige Kritik" mache eine Äußerung "noch nicht zur Schmähung". Geklagt hatte ein Ebay-Verkäufer, dem der Begriff "Wucher" in Bezug auf seine Versand­kosten nicht gefiel.
zeit.de