BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto Verstorbener zugreifen.


Digitales Erbe: Facebook muss den Eltern als Erben Zugang zum Nutzerkonto einer Verstorbenen gewähren, urteilt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Richter heben damit das Urteil der Vorinstanz auf, das eine Sperre im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Das Urteil gilt als richtungsweisend in der Frage, ob das digitale Erbe in Form von Chats mit dem analogen gleichzusetzen ist, was die Richter bejahten. Facebook hatte den Zugriff bislang verweigert und argumentiert, so nicht nur die Rechte der Verstorbenen, sondern auch die ihrer Kontakte zu schützen.

Im konkreten Fall hatte Facebook den Zugang einer 15-Jährigen nach ihrem Tod in den sogenannten Gedenkzustand versetzt und damit für die Eltern gesperrt, die nach eigenen Angaben das Passwort ihrer Tochter kannten. Die Eltern erhoffen sich durch den Zugriff auf die privaten Inhalte ihrer Tochter Rückschlüsse über die Todesumstände der 15-Jährigen zu erhalten.
spiegel.de