BGH: Facebook muss Datensammeln einschränken.

BGH entscheidet im Eilverfahren, dass Facebook ab sofort das Datensammeln via Drittquellen einschränken muss. Damit entspricht das Gericht der Forderung des Bundeskartellamts, das strengere Regeln für das Sammeln und Auswerten von Nutzerdaten und deren Zusammenführung mit Facebook-eigenen Konten fordert. Der Streit ist trotzdem noch nicht vorbei: Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss im Hauptverfahren entscheiden, ob es bei den Beschränkungen bleibt.
faz.net, turi2.de (Background)