BGH: Geschäftsmodell von Legal-Tech-Firmen wie wenigermiete.de ist zulässig.

BundesgerichtshofBundesgerichtshof erklärt das Geschäftsmodell der Plattform wenigermiete.de für zulässig und fällt damit ein Grundsatzurteil für weitere Legal-Tech-Unternehmen. Verbraucher treten ihre Forderungen an sie ab, die Firmen bekommen bei Erfolg einen Anteil. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat gegen wenigermiete.de geklagt und sich auf die ihnen vorbehaltene Rechtsberatung berufen. Der BGH hält das Geschäftsmodell aber für zulässig, weil es im Schwerpunkt ein Inkassounternehmen ist.
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