Geteiltes Wissen: Das Bundeskartellamt darf Interna aus Verträgen zwischen Google und Autoherstellern an Konkurrenten des Tech-Konzerns weitergeben, urteilt der Bundesgerichtshof. Konkret geht es um Verträge für Lizenzen für Google Maps, die u.a. vorschreiben, dass Google-Dienste im Infotainmentsystem des Autos bevorzugt werden müssen. Das Kartellamt wollte seine Bewertung teils geschwärzt zur Stellungnahme an zwei Google-Konkurrenten geben, was Google verhindern wollte. Jedoch überwiege das Sachaufklärungsinteresse in diesem Fall dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, so der BGH.
lto.de, manager-magazin.de