BGH: Kartellamt darf Google-Interna an Konkurrenten weitergeben.

Geteiltes Wissen: Das Bundes­kartellamt darf Interna aus Verträgen zwischen Google und Auto­herstellern an Konkurrenten des Tech-Konzerns weiter­geben, urteilt der Bundes­gerichts­hof. Konkret geht es um Verträge für Lizenzen für Google Maps, die u.a. vor­schreiben, dass Google-Dienste im Info­tainment­system des Autos bevorzugt werden müssen. Das Kartell­amt wollte seine Bewertung teils geschwärzt zur Stellung­nahme an zwei Google-Konkurrenten geben, was Google verhindern wollte. Jedoch überwiege das Sach­aufklärungs­interesse in diesem Fall dem Schutz von Geschäfts­geheimnissen, so der BGH.
lto.de, manager-magazin.de