Netflix muss in seinen AGBs eine Klausel streichen, wonach Abo-Preise beliebig und jederzeit steigen können. Preisanpassungen sind laut dem BGH-Beschluss nur noch dann zulässig, wenn der Streaming-Dienst konkrete Kostensteigerungen dagelegen kann. Preissteigerungen zur reinen Gewinnmaximierung sind nicht mehr erlaubt.
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