BGH: “Spiegel” durfte Wirecard-Manager unverpixelt zeigen.


Presse­freiheit vor Persönlich­keits­schutz: Der "Spiegel" durfte 2020 ein unver­pixeltes Foto des Wirecard-Managers Oliver Bellenhaus zeigen, entscheidet der Bundes­gerichts­hof und hebt damit eine anders­lautende Entscheidung des OLG München auf. Zwar überwiege während eines Ermittlungs­verfahrens grund­sätzlich das Persönlich­keits­recht des Betroffenen gegenüber dem Informations­interesse der Öffent­lich­keit, sodass ohne dessen Erlaubnis nicht identifizierend berichtet werden darf. Bei einem heraus­ragenden Ereignis der Zeit­geschichte, wie einem der "gößten und spektakulärsten Wirtschafts­skandale in der Geschichte der Bundes­republik", sehe dies nach Ansicht des Gerichts aber anders aus. Bellenhaus, der Chef einer Wirecard-Tochter in Dubai war, hatte sich bei seinem Zeugen­auftritt im Unter­suchungs­ausschuss des Bundestags bei den Geschädigten entschuldigt und angekündigt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Damit habe er sich "aus freien Stücken in den Fokus der Öffentlich­keit begeben und damit auch ein Interesse an seiner Person geweckt", so der BGH. Bereits 2021 hatte der "Spiegel" vor Gericht erstritten, den vollen Namen von Bellenhaus nennen zu dürfen. In einer Presse­mitteilung wertet der "Spiegel" das BGH-Urteil als Stärkung der Presse­freiheit. Es korrigiere "eine Tendenz vieler Instanz­gerichte", die in der Vergangen­heit die Unschulds­vermutung "über­mäßig stark gewichtet hatten", so der Verlag.
gruppe.spiegel.de, rsw.beck.de, juris.bundesgerichtshof.de (komplettes Urteil)