Bundeswehr: Interne Lageberichte unterliegen nicht dem Urheberrecht, urteilt der Bundesgerichtshof. Funke hatte 2012 Dokumente zum Afghanistan-Einsatz veröffentlicht, der Bund hatte dagegen geklagt und sich auf das Urheberrecht berufen. Das ist laut BGH jedoch nicht geeignet, eine Veröffentlichung zu unterbinden. Eher würden strafrechtliche Vorschriften greifen, etwa Landesverrat, worauf sich der Bund aber nicht berufen hat.
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