BGH verbietet einem Landkreis, eine Jobbörse anzubieten.

Nicht ihr Job: Der Bundes­gerichts­hof verbietet dem Land­kreis Grafschaft Bentheim, eine kosten­lose Stellen­börse im Netz anzu­bieten. Gegen diese hatte die Zeitung "Graf­schafter Nach­richten" geklagt und vom Ober­landes­gericht Oldenburg bereits Recht bekommen. Der Land­kreis sorge mit seiner Börse als Konkurrent für einen Einnahmen­verlust eines Privat­unter­nehmens, so der BGH.
ndr.de