“Bild” kassiert einstweilige Verfügung für Berichte über Metzelder-Ermittlungen.

bildlogoBild darf nicht mehr identifizierend über die Ermittlungen gegen Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder berichten. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung erlassen, deren Missachtung bis 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft kosten kann. Springer will juristisch dagegen vorgehen, insbesondere deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Hamburg den Fall samt Namensnennung selbst öffentlich gemacht hat.
"Bild", S. 5 (Paid)