Wort-Gefecht: Die "Bild" kann laut eigenen Aussagen vor Gericht eine einstweilige Verfügung des russischen Propaganda-Senders RT Deutsch abwehren. Das Verfahren bezieht sich auf einen Bericht vom August, in dem die "Bild" die nicht genehmigte Sendelizenz von RT DE thematisiert. Dabei habe man "ungenau berichtet", das "Versehen" aber umgehend korrigiert. Der Kreml-nahe Nachrichtenkanal hatte laut "Bild" aber zusätzlich eine Entschuldigung und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert, was das Landgericht Frankfurt nun zurückweist.
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