Bild TV verliert vor Gericht gegen ARD wegen der Übernahme von TV-Inhalten vom Wahlabend.

Vor Gericht und auf hoher See: Bild TV kassiert vor dem Berliner Kammergericht bei der Berufung gegen das Urteil zur ungenehmigten Programm-Übernahme von ARD und ZDF am Wahlabend eine Verschärfung des bisherigen Verdikts. Demnach hat der Sender nicht nur das Urheberrecht verletzt – wie das Gericht schon im Dezember 2021 geurteilt hatte – auch das Ausstrahlen eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sei unzulässig. "Bild"-Sprecher Christian Senft teilt mit, "die Auffassung des Kammergerichts, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei", nicht nachvollziehen zu können. Daher prüfe das Medienunternehmen nun "die Einlegung von Rechtsmitteln". Mit der Entscheidung leiste das Gericht "gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker", meint Senft, "insbesondere an Wahlabenden".

Bild TV hatte am Abend der Bundestagswahl 2021 Wahlprognosen und Hochrechnungen der ARD im Liveprogramm ohne Genehmigung übernommen, ebenso Interviews oder Teile der "Berliner Runde" im ZDF. Die öffentlich-rechtlichen Sender waren juristisch dagegen vorgegangen und hatten teilweise recht bekommen. Im Falle des Interviews mit Zimiak war die ARD zunächst zurückgewiesen geworden – gegen das Ergebnis gingen beide Seiten in Berufung.
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