Letzte Instanz: Im Streit um unzureichende Unkenntlichmachung eines Polizisten unterliegt "Bild" vor dem BGH. Das Boulevardblatt hatte einen Polizisten in Kelsterbach beim Einsatz seines Schlagstocks gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts war er trotz schwarzen Balkens über den Augen durch seine Frisur, seinen Bart und den Einsatzort identifizierbar.
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