“Bild” unterliegt im Streit um Unkenntlichmachung eines Polizisten.


Letzte Instanz: Im Streit um unzu­reichende Unkennt­lich­machung eines Polizisten unter­liegt "Bild" vor dem BGH. Das Boulevard­blatt hatte einen Polizisten in Kelster­bach beim Einsatz seines Schlag­stocks gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts war er trotz schwarzen Balkens über den Augen durch seine Frisur, seinen Bart und den Einsatz­ort identifi­zierbar.
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