Neuer BNetzA-Entwurf verschärft 5G-Biet-Bedingungen, senkt Mindestgebote.

5G: Die Bundesnetzagentur verschärft ihre Bedingungen für Bieter um Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard – bis Ende 2022 müssen 98 % der Haushalte pro Bundesland mit 100 Mbit/s oder mehr angebunden sein. Um autonomes Fahren zu ermöglichen, sollen entlang der Autobahnen 100 Mbit/s mit Latenzen bis maximal 10 Millisekunden anliegen.

Bundesstraßen sowie Bahnstrecken mit mehr als 2000 Fahrgästen am Tag sollen ebenfalls mit 100 Mbit/s angebunden werden, Land- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s. Dafür sinken die Mindestgebote, im 2-GHz-Band etwa von 75 Mio Euro auf 5 Mio Euro. Eine Verpflichtung für nationales Roaming gibt es nicht, Netzbetreiber müssen andere Anbieter also nicht in ihr Netz lassen – eine schlechte Nachricht u.a. für United Internet. Für solche Neueinsteiger gibt es dafür abgemilderte Auflagen, sie müssen z.B. nur 25 % der Haushalte bis 2023 anbinden.
spiegel.de