Böhmermann-Schmähgedicht bleibt wohl teilweise verboten.

Jan Böhmermann: Das Oberlandesgericht Hamburg will heute sein Urteil im Rechtsstreit um Böhmermanns Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan verkünden. Das Landgericht hatte im Februar 2017 entschieden, dass Jan Böhmermann weite Teile des Gedichts nicht wiederholen darf. Das OLG hat bereits erkennen lassen, dass es dieser Entscheidung folgen wird. Böhmermann will ein Verbot einzelner Passagen nicht hinnehmen, Erdogan dagegen dringt auf ein vollständiges Verbot des Gedichts.
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