Jan Böhmermann scheitert vor dem Verfassungsgericht.

Schmäh-Gericht: Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde von ZDF-Moderator Jan Böhmermann ab. Der Satiriker hatte sie 2019 eingelegt, um sich gegen zwei frühere Urteile zu wehren. Sie hatten weite Teile seiner “Schmähkritik” über den türkischen Präsidenten Erdogan verboten und eine Wiederholung unter Strafe gestellt. Das Gedicht hatte dem Politiker u.a. Pädophilie und Sex mit Tieren unterstellt. Das Verfassungsgericht begründet seine Ablehnung damit, dass Böhmermanns Einspruch keine Aussicht auf Erfolg habe.

Im März 2016 hat Böhmermann das Gedicht “Schmähkritik” über Erdogan in seiner Sendung “Neo Magazin Royale” vorgetragen. Erdogan wollte erreichen, dass das Schmähgedicht komplett verboten wird. Die “Schmähkritik” löste diplomatische Schwierigkeiten zwischen Deutschland und der Türkei aus sowie eine Debatte über die Grenzen von Satire.
stern.de, newsroom.de, turi2.de (Background)