Brainpool-Streit: Stefan Raab darf seine Anteile vorerst nicht an Banijay verkaufen.


Stopp, Stefan: Stefan Raab darf seine 12,5 % Anteile an der Produktionsfirma Brainpool nicht an die französische Fernsehgruppe Banijay verkaufen, entscheidet das Landgericht Köln. Die Richter folgen damit der Argumentation des Brainpool-Gründers Jörg Grabosch. Sie sehen eine mögliche Abhängigkeit von einem Konkurrenzunternehmen. Banijay würde mit Raabs Anteilen die Mehrheit von 62,5 % halten. Das Hauptsacheverfahren zur Übertragung von Raabs Beteiligung steht noch aus.

Grabosch steckt auch eine Schlappe ein: Das Gericht hebt die einstweilige Verfügung, nach der er und Geschäftsführer-Kollege Andreas Scheuermann in dem Job vorerst weiterbeschäftigt werden müssen, auf. Peter Langenberg, COO der Banijay Group, leitet die Brainpool-Gruppe ab sofort interimistisch.
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