Buchhandlungen dürfen Montag wieder öffnen, unabhängig von der Größe.

Buchhandlungen dürfen nach der Corona-Zwangsschließung ab Montag wieder öffnen - unter strengen Hygiene-Auflagen, jedoch unabhängig von der Ladengröße. Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, auf die sich Bundesregierung und Länder verständigt haben, gilt für Buchhhandlungen nicht.
buchmarkt.de, boersenblatt.net, turi2.de (Background)