Buchungsportal Booking.com darf von Hotels gleiche Preise auf der eigenen Website verlangen.

Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Website günstiger anzubieten als über die Buchungsplattform, urteilt das OLG Düsseldorf. Der Schutz vor "illoyalen" Kunden, die sich über das Portal informieren, aber direkt beim Hotel billiger buchen, sei rechtmäßig, so die Richter. Ursprünglich hatte Booking.com Hotels gezwungen, ihre Zimmer nirgendwo billiger anzubieten und kassierte dafür 2015 ein Verbot.
faz.net, olg-duesseldorf.nrw.de