Bund will Recht auf schnelles Internet im Telekommunikationsgesetz festschreiben.


Von rechts wegen hurtig: Die Bundesregierung will schnelles Internet als Recht im neuen Telekommunikationsgesetz verankern, liest das "Handelsblatt" in einem Entwurf. Nutzer*innen sollen damit Anspruch bekommen, "innerhalb einer angemessenen Frist an ihrer Hauptwohnung oder ihrem Geschäftsort" netztechnisch versorgt zu werden. Das Versprechen selbst hat schon Staub angesetzt, der Bund hat in der vergangenen Wahlperiode zugesagt, alle Haushalte bis Ende 2018 an schnelles Internet anzuschließen – bisher haben aber mehr als vier Mio Haushalte nur eine lahme Leitung.

Das schnelle Netz soll "ohne Gewinnerzielungsabsicht zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden", heißt es im Entwurf. Dafür will der Bund die Netzbetreiber in die Pflicht nehmen: In unterversorgten Gebieten müssen sie entweder ein Angebot abgeben, oder die Bundesnetzagentur verpflichtet "eines oder mehrere Unternehmen, eine oder mehrere Dienste innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen". Außerdem sollen Netzbetreiber alle relevanten Daten zu ihren Netzen, Ausbauplänen und Baustellen auf einem Datenportal transparent machen, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht.
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