Wissentlich ungelöscht: Das Bundeskriminalamt darf Online-Bilder von Kindesmissbrauch, die im Rahmen der Ermittlungen bekannt werden, nicht auf eigene Initiative löschen lassen, berichten "Panorama" und "Strg_F". Die Bundesregierung bestätigt diese Praxis auf Anfrage der Linksfraktion. Das BKA dürfe die Löschung von Bildern nur auf Anweisung einer Staatsanwaltschaft beantragen. Auch die Betreiber von Cloud-Diensten, auf deren Servern die Daten oft ohne ihr Wissen liegen, informiert das BKA standardmäßig nicht.
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