Bunderegierung: BKA darf Kindes­missbrauchs-Bilder nicht löschen lassen.

Wissentlich ungelöscht: Das Bundes­kriminal­amt darf Online-Bilder von Kindes­missbrauch, die im Rahmen der Ermittlungen bekannt werden, nicht auf eigene Initiative löschen lassen, berichten "Panorama" und "Strg_F". Die Bundes­regierung bestätigt diese Praxis auf Anfrage der Linksfraktion. Das BKA dürfe die Löschung von Bildern nur auf Anweisung einer Staatsanwaltschaft beantragen. Auch die Betreiber von Cloud-Diensten, auf deren Servern die Daten oft ohne ihr Wissen liegen, informiert das BKA standard­mäßig nicht.
tagesschau.de