Bundesanwaltschaft heftet Strafanzeigen von “Spiegel” und “Handelsblatt” wegen Überwachungsverdacht weg.

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Keine Ermittlung gegen befreundete Spitzel: Die Strafanzeigen von "Spiegel" und "Handelsblatt" wegen des Verdachts auf Überwachung durch US-Geheimdienste bleiben juristisch ohne Folgen, berichtet das NDR-Medienmagazin Zapp. Die Bundesanwaltschaft habe dem "Spiegel" mitgeteilt, dass sie "nicht gedenkt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten". Das "Handelsblatt" erfuhr von der Behörde, dass der Fall zu den Akten gelegt wurde, weil "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" fehlten.

Im Juli 2015 hatte der "Spiegel" berichtet, dass die CIA das Bundeskanzleramt über Recherchen des Nachrichtenmagazins informiert hatte. Der "Spiegel" ging davon aus, dass der US-Geheimdienst NSA dafür Gespräche der Journalisten mit Regierungsvertretern abgehört habe. "Spiegel"-Redakteur Holger Stark wirft der Bundesregierung im Interview mit "Zapp" vor, "sich in diesem Fall auf die Seite der Überwachung gestellt" zu haben. Er hätte sich gewünscht", "dass die Kavallerie der deutschen Justiz, die besten Juristen, die im Staat versammelt sind, diesem Verdacht zumindest nachgehen".
ndr.de/zapp, turi2.de (Background)

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