Bundesarbeitsgericht: Das Entgelttransparenzgesetz gilt auch für Freie.

Gehaltstransparenz: Unternehmen müssen grundsätzlich auch Beschäftigten, die nicht im klassischen Sinn festangestellt sind, Auskunft über Gehälter geben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte die ZDF-Reporterin Birte Meier, die seit Jahren gegen das ZDF kämpft. Sie argumentiert, sie verdiene weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ZDF hat ihr bisher Auskünfte verweigert und argumentiert, sie sei nicht festangestellt.
berliner-zeitung.de, turi2.de (Background)