Bundesarbeitsgerichts bestätigt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Rückkehr der Stechuhr: In Deutschland besteht eine Pflicht zur genauen Erfassung der Arbeitszeit, urteilt das Bundesarbeitsgericht und begründet dies mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2019. Geklagt hatte ein Betriebsrat einer vollstationären Wohneinrichtung aus dem Großraum Minden. Der DJV fordert Medienarbeitgeber dazu auf, das Urteil zügig umzusetzen. Überstunden würden dem Verlag zu häufig geschenkt, damit müsse Schluss sein.
spiegel.de, djv.de