Redseelig: Der bei einem Skiunfall verunglückte ehemalige Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher muss Presseberichte über ein von Erzbischof Georg Gänswein gezeichnetes Kreuz auf seiner Stirn hinnehmen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sieht in der Berichterstattung über den Besuch des Geistlichen und die übliche religiöse Geste keine unzulässige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gänswein hatte 2018 u.a. "Bild" und "Bunte" von einem Besuch bei Schumi berichtet.
epd medien aktuell Nr. 232 (€), katholisch.de, turi2.de (Background)