Bundesgerichtshof: Berichte über Kreuzzeichen auf Schumachers Stirn sind zulässig.

Redseelig: Der bei einem Skiunfall verunglückte ehemalige Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher muss Presse­berichte über ein von Erzbischof Georg Gänswein gezeichnetes Kreuz auf seiner Stirn hinnehmen. Der Bundes­gerichts­hof in Karlsruhe sieht in der Bericht­erstattung über den Besuch des Geistlichen und die übliche religiöse Geste keine unzulässige Verletzung des allgemeinen Persön­lichkeits­rechts. Gänswein hatte 2018 u.a. "Bild" und "Bunte" von einem Besuch bei Schumi berichtet.
epd medien aktuell Nr. 232 (€), katholisch.de, turi2.de (Background)