Bundesgerichtshof: VW-Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz.

Dieselskandal: Käufer manipulierter Autos haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz, urteilt der Bundesgerichtshof. Kunden könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis teilweise zurückverlangen. Sie müssten die Nutzung des Wagens allerdings anrechnen. Damit bestätigt der BGH in einem konkreten Fall ein Urteil aus der Vorinstanz, gibt damit aber eine wichtige Richtschnur für die rund 60.000 Klagen, deren Urteile noch ausstehen. VW hatte bislang bestritten, dass den Fahrern überhaupt ein Schaden entstanden sei.
spiegel.de