Bundesgerichtshof weist die Beschwerde von Daimler zu SWR-Reportage ab.

SWR-150Daimler verliert den Rechtsstreit mit dem SWR um die 2013 ausgestrahlte Undercover-Reportage "Hungerlohn am Fließband". Ein Reporter hat damals unter falscher Identität mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht und über Niedriglöhne berichtet. Der aufgedeckte Missstand rechtfertige das Vorgehen, entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht 2015, der Bundesgerichtshof weist die Beschwerde des Autobauers wegen Nichtzulassung zur Revision nun ab.
horizont.net

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