Bundesjustizministerium nimmt Telegram ins Visier.

Mittels Bußgeldverfahren: Das Justizministerium macht doppelt gegen Telegram mobil. Beschwerde­möglichkeiten über strafbare Inhalte seien im Messenger schwer erkennbar. Außerdem sei nicht ersichtlich, wie sich Gerichte an das Unternehmen wenden können. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schreibt jedoch vor, dass beides gegeben sein muss. Es könnte das erste Mal sein, dass die Rechtsverordnung einen Messenger-Dienst trifft.
welt.de