Bundeskabinett kippt Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrüche.

Abbruchs-Annoncen: Das Bundeskabinett einigt sich auf eine Abschaffung des umstrittenen Paragraphen 219a StGB, der Werbung für Schwanger­schafts­abbrüche unter Strafe stellt. Die Änderung muss noch durch den Bundestag und Bundesrrat. Justizminister Marco Buschmann betont jedoch, es werde auch künftig keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche "wie für Schokoriegel oder Reisen" geben. Erst seit 2019 dürfen Praxen auf ihrer Website überhaupt darüber informieren, dass sie den Eingriff anbieten, weiter­gehende Sach­informationen sind ihnen bisher verboten.
n-tv.de, tagesschau.de