Bundeskartellamt stellt “marktübergreifende Bedeutung” von Google fest.


Bundes-Kontrolletti: Google stellt eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb dar, entscheidet das Bundeskartellamt. Damit fällt der Internet-Riese erstmals unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Behörde, teilt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt mit. Durch eine neue Vorschrift im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Anfang 2021 in Kraft getreten ist, kann das Amt jetzt vorbeugend gegen das Verhalten des Konzerns vorgehen und "konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen" untersagen.

Digital-Experte Stefan Herwig warnt davor, dass die Untersuchungen der Kartellbehörde "extrem lange" dauern werden. Google könne in der Zeit munter weiter wachsen und die komplexen juristischen Verfahren versuchen "zu verzögern und zu torpedieren". Das Kartellrecht sei das falsche Werkzeug – "so als würde man Nägel mit einem Schraubenzieher einschlagen wollen". Aus seiner Sicht fehlen "die notwendigen Gesetze für das Abstellen des eigentlichen Marktversagens".

Optimistischer blickt "Welt"-Redakteur Thomas Heuzeroth auf das Urteil. Er glaubt, dass eine so kolossale Übernahme wie die von WhatsApp durch Facebook nicht noch einmal "an den Wettbewerbshütern vorbeigehen" würde. Der Beschluss "läutet eine neue Ära in der Wettbewerbsaufsicht ein", konstatiert auch der "FAZ"- Wirtschaftskorrespondent Helmut Bünder. Er glaubt allerdings, dass Google "sich nicht kampflos geschlagen geben" wird.

Das Verfahren gegen Google und den Mutterkonzern Alphabet wurde im Mai 2021 eingeleitet. Gegen den jetzigen Beschluss will das Unternehmen keine Rechtsmittel einlegen. Google sei "zuversichtlich", die Vorschriften einzuhalten, teilt Konzernsprecherin Lena Heuermann mit. Das Kartellamt arbeitet aktuell an weiteren Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta.
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