Wer hat an dem Urheberrecht gedreht? Die Bundesregierung bringt die umstrittene Neufassung des Urheberrechts auf den Weg. Das Kabinett hat heute den Entwurf gebilligt. Der Bundesrat muss nun eine Stellungnahme abgeben, bevor der Entwurf zur Abstimmung in den Bundestag geht. Die Reaktionen sind unterschiedlich: VDZ und BDZV fordern, die Neuregelung "wirksam und zügig" umzusetzen. Sie heben vor allem das geplante Leistungsschutzrecht hervor. Es sei "ein Schlüssel, um die Ausbeutung journalistischer Inhalte durch kommerzielle Plattformen künftig einzudämmen". Scharfe Kritik kommt hingegen von Vertretern aus TV, Film und Musik. In einer gemeinsamen Erklärung schreiben unter anderem der Bundesverband Musikindustrie, der Bundesverband professioneller Bildanbieter, der Privatmedien-Verband Vaunet sowie Deutscher Fußball-Bund und Deutsche Fußball-Liga, der Entwurf stelle "die deutsche Kreativbranche gegenüber den globalen Mitbewerbern schlechter" und werde "dem Kreativstandort Deutschland nachhaltigen Schaden zufügen". Die Verbände kritisieren vor allem die zu hohe Bagatellschranke von 15 Sekunden aus Musik- und Filmstücken sowie 125 Kilobyte für Fotos und 160 Zeichen für Text.
Ähnlich sieht es der DJV. Dessen Bundesvorsitzender Frank Überall schreibt, die sogenannte "geringfügige Nutzung", die der Entwurf vorsieht, sei "ein fauler Kompromiss, von dem zwar die Nutzer, Facebook und Google profitieren, nicht jedoch die Urheberinnen und Urheber". Der Digitalverband Bitkom kommentiert, die "Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen". Der Verband warnt vor Uploadfiltern, Rechtsunsicherheit beim Leistungsschutzrecht und einem "Bürokratieungeheuer" durch den Auskunftsanspruch für Urheber. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung sagt: "Für Kreative leistet das Gesetz einen Bärendienst. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielen als nach den alten Regeln." Ursprünglich wollte die Regierung den Entwurf bereits vergangene Woche beschließen, hat das Thema dann aber kurzfristig aus der Agenda der Kabinettssitzung genommen. Viel Zeit bleibt dem Gesetzgeber nicht: Die Änderungen müssen bis Juni umgesetzt sein, um die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (Foto: Julian Stratenschulte / dpa / Picture Alliance)
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