Tagesspiegel erfährt vorerst nicht, ob und wie oft Annegret Kramp-Karrenbauer als CDU-Chefin an den "Morgenlagen" im Kanzleramt teilgenommen hat. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Es sei kein "gesteigertes öffentliches Interesse" erkennbar, somit läge keine Eilbedürftigkeit vor. Dagegen hat der "Tagesspiegel" Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt. In der Sache selbst ist noch nicht entschieden.
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