Deutsches Strafrecht soll künftig zwischen Online- und Offline-Beleidigungen unterscheiden.

Hass, Du bist umzingelt: Das Strafrecht soll künftig zwischen Online- und Offline-Beleidigungen unterscheiden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" über ein geplantes Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Hass-Kommentare. Eine Online-Beleidigung werde demnach angesichts der "unbegrenzten Reichweite" und der oft "aggressiven Begehungsweise" höher bestraft. Unklar sei, ob die geplante neue Anzeigepflicht für Netzwerkbetreiber wie Facebook bereits für geringere Straftaten wie etwa Beleidigungen gelten sollen, die nur auf Antrag des Opfers verfolgt werden können.

Verbale Beleidigungen sind nach deutschem Recht bisher eher eine geringfügige Straftat, sodass die Ermittlungen häufig eingestellt werden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Beleidigungen werden meist mit einer Geldstrafe oder höchstens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet - weniger als bei einem gewöhnlichen Diebstahl oder einer Nötigung.
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