Bundestag begrenzt Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

Gekürzt: Der Bundestag begrenzt die Dauer von Abo-Verträgen und Kündigungsfristen. Abkommen über Handytarife oder Fitnessstudios dürfen standardmäßig nur noch ein Jahr laufen, die Kündigungsfrist wird auf einen Monat festgelegt. Zwei-Jahres-Verträge sind nur gestattet, wenn gleichzeitig ein Ein-Jahres-Vertrag mit maximal 25 % mehr monatlichen Kosten angeboten wird. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft kritisiert das Gesetz. Die Regelung zur Kündigungsfrist zerstöre den "Wesenskern eines Abonnements nach Ende der Mindestvertragslaufzeit", sagt Geschäftsführer Marco Junk.
spiegel.de, bvdw.org