Bundestag beschließt die Urheberrechtsreform.


Durchgewunken: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Union und der SPD die umstrittene Neufassung des Urheberrechts beschlossen. FDP, Linke und AfD stimmten gegen die Reform, die Grünen enthielten sich. Damit verantworten Plattformen künftig die Inhalte der Nutzerinnen. Mit dem nun geltenden Leistungsschutzrecht für Presseverleger bekommen Verlage eine Beteiligung, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf Plattformen wie Google News angezeigt werden. Laut Gesetz können allerdings sehr kurze Textausschnitte, so genannte Snippets, weiterhin frei genutzt werden.

VDZ und BDZV begrüßen, sich nun "wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren" zu können. Deutschland setze "in Verbindung mit dem neuen Kartellrecht in Bezug auf das Verlegerrecht auch für die gesamte EU Maßstäbe". Laut DJV ebnet die Reform den Weg "für eine gerechtere und zukunftsfähigere Teilhabe der Urheberinnen am digitalen Zeitalter". Dass sie ihre Forderungen individuell erstreiten müssen, sei allerdings "absolut unzeitgemäß". Googles Zentraleuropa-Chef Philipp Justus schreibt in einem Blogbeitrag: "Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht klar definiert, werden wir mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten zu erzielen."
rnd.de, welt.de, vdz.de (Statement), djv.de (Statement), blog.google (Statement), turi2.de (Background)