Auskunftsanspruch: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Antrag auf ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene abgelehnt, sagt Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen, dem Bonner Journalisten Helmut Lorscheid. Er hat die Petition im Dezember 2013 eingereicht. Journalisten haben gegenüber Bundesbehörden zwar einen Auskunftsanspruch nach Artikel 5 des Grundgesetzes, unklar ist aber, wie weit dieser Anspruch reicht.
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