Bundestag lockert Datenschutz für Kleinunternehmen.

Datenschutz: Der Bundestag beschließt in einem Gesetz, die Vorgaben für Kleinbetriebe zu lockern. Künftig brauchen Unternehmen erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten, bisher waren es zehn. Befürworter sehen darin eine Bürokratie-Entlastung vor allen für kleine Handwerksbetriebe, Datenschützer sind empört. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
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