Bundestag verabschiedet Gesetz zum Lobbyregister.

Lobby-Liste: Der Bundestag beschließt nach jahre­langer Diskussion die Einführung eines Lobby­registers. Professionelle Interessen­vertreterinnen müssen in einer öffentlich einsehbaren Liste Angaben über ihre Auftrag­geberinnen, die Zahl der Beschäftigten und finanzielle Aufwendungen machen. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Bußgeld. Der Opposition gehen die Regelungen nicht weit genug, etwa weil Kirchen und Gewerkschaften ausgenommen sind.
n-tv.de, augsburger-allgemeine.de (Kritik)