Lobby-Liste: Der Bundestag beschließt nach jahrelanger Diskussion die Einführung eines Lobbyregisters. Professionelle Interessenvertreterinnen müssen in einer öffentlich einsehbaren Liste Angaben über ihre Auftraggeberinnen, die Zahl der Beschäftigten und finanzielle Aufwendungen machen. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Bußgeld. Der Opposition gehen die Regelungen nicht weit genug, etwa weil Kirchen und Gewerkschaften ausgenommen sind.
n-tv.de, augsburger-allgemeine.de (Kritik)