Bundesverfassungsgericht erklärt den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß.


Passt schon: Der pauschale Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro pro Monat ist verfassungsgemäß, entscheiden die Karlsruher Richter. Zahlreiche Kläger hatten in Verfassungsbeschwerden kritisiert, der Beitrag sei ungerecht, u.a., weil die Größe des Haushalts unerheblich und nicht ausschlaggebend ist, ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.

Der Senat hat für das Verfahren beispielhafte Fälle ausgewählt: Darunter ist z.B. ein alleinstehender Kläger, der den Beitrag allein aufbringen sowie doppelt zahlen muss, weil er eine Zweitwohnung besitzt. Letzteres beanstandet das Gericht in seinem Urteil. Betroffene können die Befreiung vom zweiten Beitrag beantragen, bis spätestens Mitte 2020 muss der Gesetzgeber in diesem Punkt nachbessern.
spiegel.de, sueddeutsche.de