Bundesverfassungsgericht: Das Recht auf Vergessenwerden gilt auch bei schweren Straftaten.


Die Erinnerung an Mord verjährt: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass das sogenannte Recht auf Vergessenwerden im Internet auch bei schweren Straftaten gilt. Laut der Richter sei in der aktuellen Berichterstattung grundsätzlich zwar auch die namentliche Nennung rechtskräftig verurteilter Straftäter zulässig, das berechtigte Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung nehme aber mit zunehmenden zeitlichen Abstand zur Tat ab. Damit können Onlinearchive von Medien künftig verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass personenbezogene Artikel nicht zeitlich unbegrenzt in Suchmaschinen zu finden sind.

Konkret gab das Gericht einer Verfassungsbeschwerde eines 1982 wegen Mordes verurteilten Mannes statt, der sich dagegen wehrt, dass Berichte eines Nachrichtenmagazins bei Internetsuchen zu seinem Namen unter den ersten Treffern zu finden sind.
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