Bundesverfassungsgericht: Die Internetüberwachung des BND ist verfassungswidrig.

Es hat sich erstmal aus-gespäht: Die Internetüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist in der aktuellen Form verfassungswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung muss das entsprechende BND-Gesetz, zuletzt nach den Snowden-Enthüllungen angepasst, daher erneut ändern. Der BND greift bisher große Datenmengen ab und durchsucht sie nach sogenannten Selektoren, wie E-Mail-Adressen. Der BND will so offiziell nur Ausländer im Ausland überwachen. Das Bundesverfassungsgericht betont nun aber, dass deutsche Grundrechte wie die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis nicht nur für Deutsche gelten. Außerdem sei die Internetüberwachung nicht hinreichend auf bestimmte Zwecke begrenzt. Es fehle an "Schutzvorkehrungen, etwa zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten"

Mehrere ausländische Journalisten und unter anderem Reporter ohne Grenzen hatten Verfassungsbeschwerde gegen die derzeitige Praxis eingelegt. Sie argumentieren, dass sie und ihre Quellen in das Visier des BND geraten könnten. Dies gefährde die vertrauliche Kommunikation und schrecke womöglich sogar potentielle Informanten ab.
spiegel.de