Das BKA-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig.

Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum BKA Gesetz
Gesetz geht in weiten Teilen zu weit: Das Bundesverfassungsgericht erklärt das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig. Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts wie das Abhören von Wohnungen zur Terrorabwehr griffen zu weit in die Grundrechte der Bürger ein, so die Richter. Geklagt hatten u.a. Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann.

Das Gesetz betrifft auch Journalisten und vor allem investigative Arbeit. U.a. die Regeln zum Zeugnisverweigerungsrecht hebeln den Informantenschutz aus, betonten Kritiker bereits bei Verabschiedung des Gesetzes. Das BKA darf nach dem Gesetz die Herausgabe von Rechercheunterlagen erzwingen, bei Bedarf mit Durchsuchungen von Redaktionsräumen, Zwangsgeldern und sogar Beugehaft. Bei Straftaten "von erheblicher Bedeutung" dürfen Journalisten - ebenso wie die anderen beruflich geheimnistragenden Gruppen der Ärzte und Anwälte - abgehört werden, anders als die privilegierten Gruppen der Abgeordneten, Seelsorger und Strafverteidiger.
spiegel.de, deutschlandfunk.de (Background)

Mitarbeit: Dirk Stascheit

Schreibe einen Kommentar